Artenschutz am Bau


Artenschutz von Anfang an schützt bedrohte Arten, vermeidet Verzögerungen und schafft Planungssicherheit.

Eine frühzeitige und fachgerechte Planung schützt nicht nur Arten, sondern verhindert auch Bauverzögerungen und rechtliche Probleme. Bei Sanierungen, Abbrucharbeiten oder Neubauten werden geschützte Tiere und ihre Lebensräume von Beginn an berücksichtigt.

Das Schwarz-Weiß-Bild zeigt eine große, geländegängige Arbeitsbühne der Marke "Skyjack" im Einsatz vor einem modernen Gebäude. Eine Person ist im Korb zu erkennen. Der klare Himmel und das Gebäude sind in kontrastreichen Grautönen dargestellt.

Rechtlicher Rahmen

  • Das Bundesnaturschutzgesetz und EU-Richtlinien schützen wildlebende Tiere und ihre Lebens- und Ruhestätten.
  • Geschützt sind nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Nester, Brutplätze und Quartiere in Gebäuden.
  • Die Verantwortung für den Schutz liegt bei den Bauherren und Eigentümern.

Besonders relevante Arten

  • Gebäudebrütende Vögel:  Spatz, Hausrotschwanz, Schwalbe, Mauersegler, Falke, Dohle
  • Fledermäuse: 25 Arten in Bayern – alle streng geschützt
  • Insekten: Wildbienen, Wespen, Hornissen

Gebäude als Lebensraum

Nicht nur Denkmäler, auch moderne Bauwerke bieten gefährdeten Arten wertvolle Quartiere. Beispiele:

  • Historische Bauwerke – Kirchen, Klöster, Burgen, Baudenkmäler

  • Wohngebäude – Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen

  • Wirtschaftsgebäude – Scheunen, Lagerhallen, Produktionsstätten

  • Ingenieurbauwerke – Brücken, Tunnel, technische Anlagen

Diese Vielfalt zeigt, wie wichtig es ist, Artenschutz von Anfang an in die Planung einzubeziehen.


Ablauf in der Praxis

  • Kartierung und Bestandsaufnahme: Vor Beginn der Baumaßnahme werden Arten und Quartiere erfasst.
  • Technik für Präzision: Wärmebild- und Infrarottechnik liefern verlässliche Daten zu Quartieren und Vorkommen – nachvollziehbar dokumentiert
  • Gutachten und Maßnahmenplanung: Dies bildet eine belastbare Grundlage für Genehmigungen, Bauplanung und Behördenentscheidungen.
  • Umweltbaubegleitung auf der Baustelle: Sie stellt sicher, dass naturschutzrechtliche Vorgaben eingehalten, Schutzmaßnahmen koordiniert und dokumentiert werden – für einen reibungslosen Bauablauf.

Ihr Vorteil

  • Planungssicherheit: Keine unerwarteten Verzögerungen
  • Rechtssicherheit: Gesetzliche Vorgaben werden eingehalten.
  • Erhalt von Lebensräumen und Schutz von Arten während und nach dem Bau.