Bei Abbruch- oder Sanierungsarbeiten an Gebäuden muss auf die dort lebenden geschützten Arten Rücksicht genommen werden. Eine frühzeitige Planung hilft, Beeinträchtigungen und unnötige Bauverzögerungen zu vermeiden.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Schutz aller wild lebenden Tiere und den besonderen Artenschutz. Darüber hinaus sind europäische Richtlinien zu beachten. Geschützt werden nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Lebens- und Ruhestätten vor Beschädigung oder Zerstörung. Dazu gehören auch Gebäude, in denen geschützte Arten leben, sowie die Nester, in denen sie brüten. Die Verantwortung für diesen Schutz liegt bei den Bauherren und Eigentümern.
Dabei sind nicht nur historische Gebäude betroffen. Auch moderne Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude und Ingenieurbauwerke bieten Lebensraum für gefährdete Arten.
Zu Beginn des Arbeitsprozesses stehen eine Kartierung und Bestandsaufnahme, um eine fundierte Grundlage für die Bewertung und Bauplanung zu schaffen. Das daraus resultierende Gutachten dient der Naturschutzbehörde als Entscheidungsgrundlage.
Die Umweltbaubegleitung verbindet Artenschutz und Bauvorhaben miteinander. Durch Beratung wird sichergestellt, dass die naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Alle erforderlichen Maßnahmen werden koordiniert und dokumentiert.