Bei Gebäudeabbruch oder Sanierung müssen geschützte, gebäudebewohnende Arten berücksichtigt werden. Frühe Planung minimiert Risiken von Beeinträchtigungen und verhindert unnötige Bauverzögerungen.
Das Bundesnaturschutzgesetz legt den Schutz aller wildlebenden Tiere sowie spezielle Maßnahmen zum Artenschutz fest. Zudem sind europäische Richtlinien zu beachten. Hierbei werden nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Lebens- und Ruhestätten vor Schädigung oder Zerstörung geschützt. Das schließt Gebäude, in denen geschützte Arten leben, sowie die Nester, in denen sie brüten, mit ein. Die Verantwortung für diesen Schutz liegt bei den Vorhabenträgern und Eigentümern.
Nicht nur historische Gebäude sind betroffen, auch moderne Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude oder Ingenieursbauwerke bieten Lebensraum für bedrohte Arten.
Der Arbeitsprozess beginnt mit einer umfassenden Kartierung und Bestandsaufnahme, um eine solide Grundlage für die Bewertung und Planung zu schaffen. Das resultierende Gutachten dient der Naturschutzbehörde als Bewertungsgrundlage.
Büro naturgeflatter
Christian Söder
Kirchberg 9, 97318 Kitzingen
mobil: 0157 7196 6810
E-Mail: info@naturgeflatter.de