Artenschutz am Bau

Bei Gebäudeabbruch oder Sanierung müssen geschützte, gebäudebewohnende Arten berücksichtigt werden. Je früher das im Bauvorhaben eingeplant wird, umso sicherer werden Beeinträchtigungen und unnötige Verzögerungen im Bauablauf vermieden. Verantwortlich sind Vorhabenträger und Eigentümer.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Schutz aller wildlebenden Tiere, sowie der besondere Artenschutz festgelegt. Zudem sind europäische Richtlinien zu beachten. Hierbei werden nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Lebens- und Ruhestätten vor Schädigung oder Zerstörung geschützt. Das sind die Gebäude, in denen geschützte Arten leben oder die Nester, in denen sie brüten.



Ein Turmfalke startet von einem historischen, sanierungsbedürftigen Schornstein.
Umweltbaubegleitung Alter Hafen Marktsteft, BNE Station Landkreis Kitzingen

Welche Arten müssen berücksichtigt werden?

  • Vögel wie Sperling, Hausrotschwanz, Schwalbe, Mauersegler, Falke oder Dohle
  • Fledermäuse - in Bayern sind 25 Arten nachgewiesen - alle sind streng geschützt
  • Wildbienen, zu denen auch Hummeln gehören, Wespen und Hornissen


Wie läuft das ab?

Am Anfang unserer Arbeit steht die Kartierung, eine Art Bestandsaufnahme, damit man weiß womit man es zu tun hat. Anhand dieser Grundlage lässt sich bewerten und fundiert planen, wie mit dem jeweiligen Vorkommen umzugehen ist. Das daraus resultierende Gutachten dient der Naturschutzbehörde als Bewertungsgrundlage.

Ein Beispiel: Am betroffenen Gebäude brüten Mehlschwalben. Man wartet mit den Bauarbeiten bis die Jungvögel ausgeflogen und die Schwalben weggezogen sind. Dann kann ohne Störung der Brut abgebrochen oder saniert werden. Da die Schwalben im nächsten Frühjahr zurückkommen, brauchen sie aber wieder ein Zuhause, idealerweise am angestammten Platz. Ist diese Nistmöglichkeit nicht mehr vorhanden, muss vorab eine Alternative angeboten werden.

Das alles will bedacht, geplant, umgesetzt und abgestimmt sein.



Welche Gebäude sind relevant?

Nicht nur historische Gebäude sind betroffen, auch an modernen Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden oder Verkehrsbauwerken finden bedrohte Arten Lebensraum.


Kontakt

Seit 2015 sind wir zuverlässiger Partner für Artenschutz am Bau. Wir erstellen Fachgutachten, begleiten Baumaßnahmen, beraten Vorhabenträger und arbeiten mit Planern und Architekturbüros zusammen. Wir alle müssen uns nach besten Kräften anstrengen, um eine lebendige Mitwelt zu erhalten. Artenschutz am Bau gehört einfach dazu.

Büro naturgeflatter

Christian Söder

Kirchberg 9, 97318 Kitzingen

mobil: 0157 7196 6810

E-Mail: info@naturgeflatter.de

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