Bei Gebäudeabbruch oder Sanierung müssen besonders geschützte gebäudebewohnende Arten berücksichtigt werden. Je früher das im Bauvorhaben eingeplant wird, umso besser werden Beeinträchtigungen der betroffenen Arten und unnötige Verzögerungen im Bauablauf vermieden. Verantwortlich ist Vorhabenträger und Eigentümer.
Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Schutz aller wildlebenden Tiere, sowie der besondere Artenschutz festgelegt. Zudem sind europäische Richtlinien zu beachten. Hierbei werden nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Lebens- und Ruhestätten vor Schädigung oder Zerstörung geschützt. Das sind die Gebäude, in denen besonders geschützte Arten leben oder die Nester, in denen sie brüten.
Am Anfang meiner Arbeit steht die Kartierung, eine Bestandsaufnahme, damit man weiß womit man es zu tun hat. Anhand dieser Grundlage lässt sich bewerten und fundiert planen, wie mit dem jeweiligen Artvorkommen umzugehen ist. Das daraus resultierende Gutachten dient der Naturschutzbehörde als Bewertungsgrundlage.
Ein Beispiel: Am betroffenen Gebäude brüten Mehlschwalben. Man wartet mit den Bauarbeiten bis die Jungvögel ausgeflogen und die Schwalben weggezogen sind. Dann kann ohne Störung der Brut abgebrochen oder saniert werden. Da die Schwalben im nächsten Frühjahr zurückkommen, brauchen sie aber wieder ein Zuhause, idealerweise am angestammten Platz. Ist diese Nistmöglichkeit nicht mehr vorhanden, muss vorab eine Alternative angeboten werden.
Das alles will bedacht, geplant, umgesetzt und abgestimmt sein.
Betroffen sind nicht nur historische Gebäude wie Kirchen oder Pfarrhäuser. Auch an modernen Wohnhäusern und Wirtschaftsgebäuden finden bedrohte Arten Lebensraum. Man muss am Anfang der Maßnahmenplanung einfach schauen, was unter dem Dach, hinter der Fassade oder im Keller lebt.
Seit 2016 bin ich zuverlässiger Partner für Artenschutz am Bau. Ich erstelle Fachgutachten, begleite Baumaßnahmen, berate Vorhabenträger, arbeite mit Planern und Architekturbüros zusammen. Wir alle müssen uns nach besten Kräften anstrengen, um eine lebendige Mitwelt zu erhalten. Artenschutz am Bau gehört einfach dazu.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Nutzen Sie das Kontaktformular, schreiben Sie mir eine WhatsApp oder rufen Sie mich einfach an. Wenn Sie mir eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen, melde ich mich umgehend bei Ihnen.
Büro naturgeflatter
Christian Söder
Kirchberg 9, 97318 Kitzingen
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E-Mail: info@naturgeflatter.de
Falls bei einer Gebäudesanierung Spalten und Nischen wegfallen, ist es manchmal notwendig, neue Fassadenquartiere anzubieten oder zu ersetzen. Hierfür gibt es sehr unterschiedliche Lösungen die gemeinsam abgestimmt werden müssen. Nachfolgend einige Beispiele wie sowas aussehen kann.
Noch spezieller wird es bei der Sanierung von historischen Gebäuden wie bspw. Kirchen. Idealerweise werden die ursprünglich genutzten Öffnungen für die Tiere erhalten - wenn sie bekannt sind. Manchmal kann es auch notwendig sein, zusätzliche oder gänzlich neue Zugänge zum Dachstuhl zu schaffen, um die Quartierfunktion für Fledermäuse oder Vögel zu erhalten.