Artenschutz am Bau


Bei Gebäudeabbruch oder Sanierung müssen geschützte, gebäudebewohnende Arten berücksichtigt werden. Frühe Planung minimiert oder vermeidet Risiken von Beeinträchtigungen und verhindert unnötige Bauverzögerungen. 

Über eine Arbeitsbühne kontrollieren Arbeiter Gebäudesplaten auf Fledermausbesatz.
Sondierung mittels Arbeitsbühne

Worum geht es?

Das Bundesnaturschutzgesetz legt den Schutz aller wildlebenden Tiere sowie spezielle Maßnahmen zum Artenschutz fest. Zudem sind europäische Richtlinien zu beachten. Hierbei werden nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Lebens- und Ruhestätten vor Schädigung oder Zerstörung geschützt. Das schließt Gebäude, in denen geschützte Arten leben, sowie die Nester, in denen sie brüten, mit ein. Die Verantwortung für diesen Schutz liegt bei den Vorhabenträgern und Eigentümern.


Welche Arten müssen berücksichtigt werden?

  • Vögel wie Sperling, Hausrotschwanz, Schwalbe, Mauersegler, Falke oder Dohle
  • Fledermäuse - in Bayern sind 25 Arten nachgewiesen - alle sind streng geschützt
  • Wildbienen, Wespen und Hornissen


Welche Gebäude sind relevant?

Nicht nur historische Gebäude sind betroffen, auch moderne Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude oder Ingenieurbauwerke bieten Lebensraum für bedrohte Arten.


Wie läuft das ab?

Der Arbeitsprozess beginnt mit einer umfassenden Kartierung und Bestandsaufnahme, um eine fundierte Grundlage für die Bewertung und Bauplanung zu gewährleisten. Das daraus resultierende Gutachten bildet die Entscheidungsgrundlage für die Naturschutzbehörde.



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Kontakt

Büro naturgeflatter

Christian Söder

Kirchberg 9, 97318 Kitzingen

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